Pflegereform: Bleiben verhaltensauffällige Menschen mit Demenz auf der Strecke?
Der Deutscher Verband für Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe e.V. (DVLAB) hat Kritik am neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz und herausforderndem Verhalten, die noch körperlich agil sind und sich unter Anleitung teils noch selbst versorgen können, erhalten im neuen System meist nur Pflegegrad 4. Die Expertenkommission sah für sie aber eine besondere Bedarfskonstellation und hatte Pflegegrad 5 vorgeschlagen. Der DVLAB will zu dieser Personengruppe nun belastbare Daten erheben.
Der DVLAB hat mit der Alzheimerberatung e.V., der Deutschen Expertengruppe Dementenbetreuung (DED) und dem Deutschen Berufsverband Altenpflege (DBVA) die "Altenpflege Arbeitsgruppe Pflegebedürftigkeitsbegriff" gegründet. Sie wird nun mit einer größeren Stichprobe überprüfen, in welche Pflegegrade gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten eingruppiert werden.