Als Pflegefachfrau und Pflegefachmann sind Sie nah dran – an Menschen aller Altersgruppen, die Hilfe brauchen, weil sie beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Alter auf Pflege angewiesen sind. Die sehr verschiedenen Einsatzmöglichkeiten machen es ihnen möglich, ihre Berufstätigkeit an Ihre jeweilige Lebenssituation anzupassen und sich selbst weiterzuentwickeln. Auch ein Quereinstieg ist möglich.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann ist besonders attraktiv …
- weil Ihre Ausbildung und spätere Beschäftigung in der Nähe des Wohnortes möglich ist,
- weil Sie eine attraktive Ausbildungsvergütung erhalten,
- weil Ihr Berufsabschluss europaweit anerkannt wird,
- weil Sie selbst entscheiden, in welchem Arbeitsfeld Sie nach der Ausbildung tätig sein möchten,
- weil Sie einen krisensicheren Beruf erlernen.
Pflege ist Ihre und unsere Zukunft!
Unsere Ausbildungskurse starten im Februar, April, September und November 2025.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Details
An wen richtet sich die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann? Welche Zugangsvoraussetzungen sind zu beachten? Was gehört zu einer vollständigen Bewerbung? Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Ausbildung.
In der Ausbildung werden Kompetenzen vermittelt, die zur Erreichung des Ausbildungsziels nach Pflegeberufegesetz erforderlich sind.
Der theoretische und fachpraktische Unterricht erfolgt nach dem Kompetenzmodell und erstreckt sich auf folgende zu erreichende Handlungskompetenzen:
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
- Die Pflege von Menschen aller Altersstufen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik bei Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren unter dem besonderen Fokus von Gesundheitsförderung und Prävention.
- Pflegeprozesse und Pflegediagnostik von Menschen aller Altersstufen in hoch belasteten und kritischen Lebenssituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
- In lebensbedrohlichen sowie in Krisen- oder Katastrophensituationen zielgerichtet handeln.
- Kommunikation und Interaktion mit Menschen aller Altersstufen und ihren Bezugspersonen personen- und situationsbezogen gestalten und eine angemessene Information sicherstellen.
- Ethisch reflektiert handeln.
- Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
- Verantwortung in der Organisation des qualifikationsheterogenen Pflegeteams übernehmen.
- Ärztliche Anordnungen im Pflegekontext eigenständig durchführen.
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
- Die Qualität der pflegerischen Leistungen und der Versorgung in den verschiedenen Institutionen sicherstellen.
- Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.
Die Kompetenzen sind aus den beruflichen Handlungsfeldern von Pflegefachkräften abgeleitet und werden fächerübergreifend unterrichtet. Sie umfassen somit sowohl pflegewissenschaftliche, naturwissenschaftliche, sozial- und geisteswissenschaftliche Erkenntnisse.
Die Ausbildungsdauer beträgt generell in Vollzeit drei Jahre, mit einem Stundenumfang von mindestens 4.600 Stunden im blockweisen Wechsel zwischen Theorie (mind. 2100 Stunden) und Praxis (mind. 2500 Stunden). Die Ausbildung findet bei uns an der Pflegeschule und in Krankenhäusern, Einrichtungen der stationären Altenhilfe sowie der ambulanten Versorgung statt. Hierzu wird ein Ausbildungsvertrag mit einem der genannten Träger der praktischen Ausbildung geschlossen. Als Auszubildende:r erhalten Sie während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung.
Gefragt sind Menschen, die Teamplayer sind, die körpernah mit pflegebedürftigen Menschen ohne Berührungsängste arbeiten wollen und über kommunikative Kompetenzen, Empathie, Feingefühl und Kreativität verfügen.
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann sind:
- mindestens der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
oder
- der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Schulabschluss
zusammen mit dem Nachweis
– einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
oder
– eine erfolgreich abgeschlossene mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege
oder
- der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
Darüber hinaus müssen Sie persönlich und gesundheitlich für den Beruf geeignet sein.
Ein Nachweis des Sprachniveaus (mindestens B2) bei nicht im Inland erworbenen Schul- beziehungsweise Ausbildungsabschlüssen ist zudem erforderlich.
Zur Steuerung von Lernprozessen innerhalb der Ausbildung werden kontinuierlich Lernerfolgskontrollen durchgeführt und der Lernstand evaluiert.
Nach zwei Dritteln der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt.
Die am Abschluss der Ausbildung stehende staatliche Prüfung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über alle Prüfungsteile sowie auf Antrag die stattliche Anerkennung bzw. die Erlaubnis die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ frühen zu dürfen.
Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ ist in Deutschland reglementiert und unterliegt somit rechtlichen Vorschriften. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ zu führen und als solche:r zu arbeiten.
Das sollten ihre Bewerbungsunterlagen enthalten:
- unterschriebenes Bewerbungsanschreiben
- unterschriebener Lebenslauf
- Zeugnis über den höchsten erreichten Allgemeinen Schulabschluss oder aktuelles Zeugnis (wenn noch kein Schulabschluss erreicht wurde)
- Wenn vorhanden: Zeugnis über einen Berufsabschluss oder ein Studium
(Bei einem im Ausland erworbenen Schulabschluss wird neben dem Zeugnis in Originalsprache zudem eine deutsche Übersetzung sowie die Anerkennung des Schulabschlusses durch die zuständige Bezirksregierung benötigt.)
Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse
Liegen Ihre vollständige Bewerbungsunterlagen vor, nehmen Sie automatisch an unserem Bewerbungsverfahren teil. Sind alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt, werden wir Sie schnellstmöglich zu einem Vorstellungstermin einladen.
Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung.
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